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Voraussetzungen

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Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zum Studium setzt die Hochschul- bzw. Fachhochschulreife voraus. Studienbewerber, die nach der 12. Klasse das Gymnasium verlassen haben, können nach einem einjährigen Praktikum zum Studium zugelassen werden. Nach § 65 des Landeshochschulgesetzes können auch Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung und einer zweijährigen Berufspraxis zum Probestudium zugelassen werden.

Weiterhin müssen die Studienbewerber vor der Aufnahme des Studiums ein 12-wöchiges Vorpraktikum nachweisen. Es sollte 6 Wochen im technischen und 6 Wochen im kaufmännischen Bereich durchgeführt werden. Dieses Vorpraktikum soll den Studierenden Einblicke in die Gegebenheiten und Abläufe der beruflichen Praxis ermöglichen. Eine abgeschlossene technische Berufsausbildung kann als Vorpraktikum anerkannt werden. Bei einer kaufmännischen Ausbildung ist ggf. zusätzlich ein technisches Vorpraktikum von 6 Wochen nachzuweisen. Einzelheiten zum Vorpraktikum können folgendem Merkblatt zum Vorpraktikum (pdf-Datei; Adobe Reader 6.0) entnommen werden Im Einzelfall empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Praktikantenamt.

Frequently asked questions

 

1. Kann ich mich bei noch nicht abgeschlossenem / laufendem Praktikum für den Studiengang bewerben?

Das ist kein Problem. Legen Sie den Bewerbungsunterlagen eine Bescheinigung ihres Arbeitsgebers bei. Diese Bescheinigung muss die folgenden Informationen beinhalten:

  • Name des Praktikanten
  • Dauer des Praktikums
  • Angaben zum Inhalt

 

2. Kann ich auch mit einem nicht vollständigen Praktikum mein Studium beginnen?

Da es sich um ein Vorpraktikum handelt, sollte das Praktikum auch vor dem Studium absolviert werden. Davon kann nur in Ausnahmefällen abgewichen werden. Es ist in jedem Fall erforderlich, diese Ausnahmegenehmigung vorab mit dem Praktikantenamt abzustimmen.

 

3. Ist ein Bericht erforderlich?

Definitiv ja! Bitte dokumentieren Sie den Praktikumsablauf in einem Bericht (ca. 1 Seite/Woche) und legen sie diesen zusammen mit der Praktikumsbescheinigung dem Praktikantenamt vor. Stimmen Sie den Inhalt des Berichtes vorab mit dem Unternehmen / Betreuer ab, und lassen Sie ihn gegenzeichnen.

 

4. Wie muss der Bericht aussehen?

Es gibt grundsätzlich keine formalen Vorschriften für die Gestaltung des Berichtes. Allerdings ist zu beachten, dass jeder Bericht mit einem Deckblatt beginnt. Darauf finden sich die folgenden Angaben:

  • Name und Anschrift des Praktikanten
  • (geplanter) Studiengang
  • falls schon vergeben: Matrikelnummer
  • Firma, in der das Praktikum absolviert wurde
  • Zeitraum (Dauer des Praktikums)   

Da ein Bericht ohne diese Angaben nicht zugeordnet werden kann, erfolgt dann auch keine Anerkennung!

Für die Planung des restlichen Berichtes gibt es von Seiten des Praktikantenamtes keine weiteren Vorgaben. Bitte beachten Sie aber, dass Sie den Bericht am Ende des Praktikums Ihrem Betreuer im Unternehmen vorlegen und ihn dort gegenzeichnen lassen.

 

5. Welchen Umfang sollte der Bericht aufweisen?

Der Umfang des Berichtes sollte ca. 1 Textseite / Woche betragen.

 

6. Gibt es eine Liste von Unternehmen, die für ein Vorpraktikum in Frage kommen?

Nein, eine Liste gibt es nicht. Nach unserer Erfahrung ist es aber kein Problem einen entsprechenden Praktikumsplatz zu finden (Tipp: Branchentelefonverzeichnis). In Ausnahmefällen sind wir natürlich gerne bereit, Hilfestellung zu geben. Dies gilt insbesondere für ausländische Studienbewerber.

 

7. Ich bin mir nicht sicher, ob der Betrieb für ein Vorpraktikum in Frage kommt.

Solange der Betrieb über qualifiziertes Personal verfügt und sich die Praktikumsinhalte mit dem Merkblatt decken, steht einer Genehmigung nichts im Weg. Im Zweifelsfall aber bitte im Praktikantenamt nachfragen.

 

8. Ich möchte das Gymnasium nach der 12. Klasse verlassen und die  Fachhochschulreife durch ein einjähriges Praktikum erlangen. Wie muss ich vorgehen?

Das erforderliche Praktikum ist im Anschluss an den Schulbesuch zeitlich zusammenhängend durchzuführen. Dabei muss sichergestellt sein, dass das Praktikum in einer dem angestrebten Studiengang entsprechenden Fachrichtung abgeleistet wird. Die Suche eines geeigneten Praktikumsplatzes liegt in der eigenen Verantwortung des Studieninteressierten. Die FH berät Sie gerne bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Praktikums. Es ist auf jeden Fall sinnvoll und hilfreich, sich vor dem Beginn des Praktikums mit dem Praktikantenamt in Verbindung zu setzen und sich abzustimmen. Als Nachweis muss der FH bei der Bewerbung um den Studienplatz das Praktikantenzeugnis und der Praktikumsbericht vorgelegt werden.