Exmatrikulation
Es gibt zwei Arten der Exmatrikulation an der Fachhochschule Bingen
· Auf eigenen Wunsch
· Von Amts Wegen
Auf eigenen Wunsch
Wenn Sie die Ihr Studium abgeschlossen, oder aus sonstigen Gründen vorzeitig beenden möchten, können Sie auf eigenen Wunsch die Exmatrikulation beim Studierendensekretariat (Gebäude 5, Raum 240-242) mit dem dort erhältlichen Antrag beantragen. Sie benötigen lediglich noch eine Entlastungsunterschrift des Sekretariat des jeweiligen Studiengangs. Die Exmatrikulationsbescheinigung wird Ihnen dann direkt ausgestellt.
Bei der Beantragung Ihrer Exmatrikulation nach bestandener Prüfung können Sie das Datum frei wählen. Wenn Sie keine Angaben hierzu machen erfolgt die Exmatrikulation immer zum Ende des Semesters in dem ihr Gesamtergebnis festgesetzt wurde.
Bei allen anderen Gründen erfolgt die Exmatrikulation am Tag der Beantragung.
Von Amts Wegen
Die Exmatrikulation von Amts Wegen erfolgt bei
· Fehlender Krankenversicherung
· Fehlender Rückmeldung
· Endgültig nicht bestandener Prüfung,
In Fällen der fehlenden Krankenversicherung erfolgt die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung. Bei fehlender Rückmeldung sowie endgültig nicht bestander Prüfung zum Ende des Semesters.
Eine rückwirkende Exmatrikulation für vorhergehende Semester ist nicht möglich.




