Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
In Rheinland-Pfalz können qualifizierte Berufstätige ohne Abitur bzw. Fachhochschulreife bereits seit 1996 unter bestimmten Voraussetzungen an den Hochschulen des Landes studieren.
Mit dem am 01.09.2010 in Kraft getretenen neuen Hochschulgesetz wurden die Zugangsmöglichkeiten für beruflich qualifizierte Personen zum Hochschul-studium noch einmal deutlich vereinfacht und erweitert.
Personen, die eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare berufliche Fortbildungsprüfung abgelegt haben, erhalten mit dieser Qualifikation die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an rheinland-pfälzischen Fachhochschulen und Universitäten, d.h. für alle Fächer ohne weitere Prüfung oder Eignungsfeststellung und unabhängig von der Gesamtnote des Abschlusses.
Personen, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossen haben und danach eine mindestens zweijährige berufliche oder vergleichbare Tätigkeit ausgeübt haben, erhalten eine unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium aller Fächer an rheinland-pfälzischen Fachhochschulen und eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für Universitäten. Auch hier wird auf ein Probestudium mit Eignungsfeststellung bzw. auf eine Hochschulzugangsprüfung grundsätzlich verzichtet. Dem Studium muss eine umfassende Beratung durch die Hochschule vorausgehen.
Die weitere Öffnung der Hochschulen für beruflich qualifizierte Personen wird durch einen Modellversuch begleitet, in dessen Rahmen auch weitere Zugangserleichterungen erprobt werden.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung.

