Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzung für den Master-Studiengang ist der qualifizierte Abschluss eines Bachelor- oder Diplom-Studiums in einem mindestens verwandten Fach an einer Hochschule (Universität, Technische Hochschule oder Fachhochschule) sowie die erfolgte eingehende Studienberatung und Eignungsfeststellung durch eine Zulassungskommission. Einzelheiten zum Zulassungsverfahren regelt die Prüfungsordnung.
Zulassungsvoraussetzungen für den Master-Studiengang Mechatronik- und Automobilsysteme ist in der Regel der Nachweis eines mit gutem Ergebnis (Bewertung A und B) bestandenen Bachelor- oder Diplom-Abschlusses auf dem Gebiet des Maschinenbaus, Elektrotechnik und Wirtschaftsingenieurwesen oder eines gleichwertigen Studiengangs mit starkem Bezug zur Mechatronik oder/und zur Automobiltechnik an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiger ausländischer Abschluss. Welche Abschlüsse artverwandt beziehungsweise gleichwertig sind, entscheidet im Einzelfall der Prüfungsausschuss.
Auf Antrag können auch Absolventen mit einer Bewertung C zugelassen werden, wenn sie hervorragende Leistungen in den für den Master-Studiengang besonders relevanten Fachgebieten nachweisen können. Hierbei werden die Studienzeit, das außerschulische Engagement sowie Berufsqualifikationen berücksichtigt. Über die Zulassung entscheidet in diesem Fall der Prüfungsausschuss.
Im Fall einer Bewertung C ist eine eingehende Beratung bei der Studienberatung im Fachbereich in Anspruch zu nehmen.
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in §13 der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Mechatronik- und Automobilsysteme aufgeführt.

