Prüfungsangelegenheiten
Prüfungspläne
Die Prüfungstermine mit genauen Angaben zu Zeit & Raum sind in WebUntis und in dem Schaukasten „Prüfungstermine“ im Neubau einsehbar. Eintritt in WebUntis erhält man mit dem Namen „Student“ und einem leeren Passwortfeld. Der Schaukasten „Prüfungstermine“ befindet sich zwischen den Räumen 233 und 235 im Gebäude 5.
Mit Ihren persönlichen Zugangsdaten können Sie im Programm QISPOS eine Übersicht der Prüfungstage ohne Angaben zu Raum und Zeit aufrufen.
Prüfungsunfähigkeit
Die für das Versäumnis eines Prüfungstermins oder für den Rücktritt nach Beginn einer Prüfung geltend gemachten Gründe müssen dem vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit soll das Attest unverzüglich, spätestens bis zum dritten Tag nach dem Prüfungstermin bei dem vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses, vorliegen. Das Attest muss die Prüfungsunfähigkeit erkennen lassen (§ 15, Abs. 2 der Prüfungsordnung)
Im Freiversuch und erstem Prüfungsversuch reicht ein ärztliches Attest, welches lediglich Prüfungsunfähigkeit bescheinigt.
Im letzten schriftlichen Versuch kann der Studierende wahlweise ein qualifiziertes ärztliches Attest (Musterattest) mit den bisher geforderten Angaben (Erkrankungsdauer, Arzttermin, Art und Umfang der Erkrankung unter Angabe der vom Arzt aufgrund eigener Wahrnehmung getroffenen Tatsachenfeststellung sowie Prüfungsunfähigkeit) oder ein amtsärztliches Attest, das lediglich Prüfungsunfähigkeit attestiert, einreichen.
Der Termin einer mündlichen Ergänzungsprüfung kann nur mit amtsärztlichem Attest (zur Information: Amtsärzte sind beim Gesundheitsamt tätig) neutralisiert werden.

