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Voraussetzungen

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Voraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzungen für die Masterprüfung Elektrotechnik sind, soweit die allgemeinen Voraussetzungen nach § 65 HochSchG erfüllt sind, folgende:

  1. Einen Bachelor- oder einen Diplomabschluss mit der Note 2,5 oder dem ECTS-Grad B oder besser in einem Elektrotechnik- oder in einem fachlich entsprechenden Studiengang. Die Zulassung kann auch bei einer schlechteren Abschlussnote gewährt werden, wenn die oder der Studierende in einer gesonderten Zulassungsprüfung nachgewiesen hat, dass er oder sie die fachlichen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Absolvieren der Masterprüfung erfüllt. Näheres regelt im Einzelfall der Prüfungsausschuss auf Antrag des oder der Studierenden.
  2. Nachweis einer einschlägigen ingenieurmäßigen Tätigkeit in der betrieblichen Praxis von mindestens 8 Wochen. In der Regel entspricht das Praxismodul in Bachelorstudiengängen an Fachhochschulen sowie das letzte Praxissemester in den Diplomstudiengängen an Fachhochschulen dieser Anforderung. Der Prüfungsausschuss kann bei fehlendem Nachweis der einschlägigen ingenieurmäßigen Tätigkeit in der betrieblichen Praxis die Zulassung zur Masterprüfung versagen.

Bei Studierenden, die ihren ersten Abschluss in Elektrotechnik oder in einem fachlich entsprechenden Studiengang einer anderen Hochschule abgelegt haben, stellt der Prüfungsausschuss fest, ob die notwendigen Grundlagen vorhanden sind. Der Prüfungsausschuss hat die Möglichkeit, eine Zulassung unter Auflagen vorzusehen.