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FAQ

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Was muss ich tun, wenn ich wegen einer Krankheit nicht an der Klausur teilnehmen kann?

Die Diplomprüfungsordnung legt im § 13 Absatz 2 fest: Bei Krankheit soll das Attest unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern, spätestens bis zum dritten Werktag nach dem Prüfungstermin bei dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorliegen. Das Attest muss die Prüfungsunfähigkeit erkennen lassen. Die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes kann verlangt werden. Das amtsärztliche Attest ist nur notwendig, wenn es durch ein Schreiben des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gefordert wird.

Was ist ein Amtsarzt?

Einen Amtsarzt finden Sie im Gesundheitsamt z. B. in Bingen.

Wie kann ich mich zu einer Prüfung anmelden?

Seit Beginn des Wintersemesters 01/02 erfolgt die Anmeldung zu allen Prüfungen nur über das Internet. Hierzu benötigen Sie einen Benutzernamen und ein Kennwort, beides erhalten Sie im Rechenzentrum der Fachhochschule Bingen.  Die Adresse lautet: http:\klausuren.fh-bingen.de

Wie kann ich mich von einer Prüfung abmelden?

Die Abmeldung von der Prüfung kann bei Vorliegen von triftigen Gründen bis 1 Woche vor dem Prüfungstermin beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses beantragt werden. Hierzu ist ein formloser Antrag im Original mit Unterschrift im Sekretariat abzugeben. Per Email ist eine Abmeldung nicht möglich!

Welche Hilfsmittel sind zu einer Klausur zugelassen?

Die Hilfsmittel legt die Prüferin/der Prüfer fest. Es steht meistens unter Bemerkungen bei den Prüfungsterminen.

Wann muss ich eine Prüfung, die ich nicht bestanden habe, wiederholen?

Wenn es eine Prüfung im Freiversuch war, dann können Sie dies tun, wann Sie wollen (im Rahmen der Prüfungsordnung). Wenn es im Grundstudium oder im Hauptstudium außerhalb des Freiversuches war, dann müssen Sie sich zur Prüfung im nächsten Semester anmelden.

Wie kann ich die Praktika (Labore) nachweisen?

Unter der Internetadresse www.fh-bingen.de/Formulare.3410.0.html finden Sie Formulare für jeden Studiengang und jeden Studienschwerpunkt. Drucken Sie dieses Formular aus und nehmen Sie es zu jedem Labor mit, so dass Ihr Testat dort eingetragen wird. Wenn Ihnen ein Testat fehlt, dann gehen Sie zu der Professorin (dem Professor) und lassen sich das Testat nachtragen. Sobald Sie alle Testate haben, geben Sie das Formular im Sekretariat des Prüfungsamtes bzw. des Fachbereiches ab.

Finde ich die Prüfungsergebnisse im Internet?

Ja, unter: http:\klausuren.fh-bingen.de

Gibt es im Grundstudium einen Freiversuch?

Nein, nur im Hauptstudium!

Wann bekomme ich mein Vorprüfungszeugnis?

Wenn Sie alle Prüfungen bestanden haben, alle Studienleistungen und das Vorpraktikum nachgewiesen haben und die Anmeldung zur Diplomvorprüfung eingereicht haben, kann Ihr Zeugnis erstellt werden. Sie können im Klausrenprogramm, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, das Zeugnis per Email anfordern.

Muss ich mein eigenes Papier zur Klausur mitbringen? 

Ja! Außerdem benötigen Sie einen A3-Klausurbogen, der außen beschriftet ist!

Was muss ich tun, damit ich einen Freiversuch habe?

Ein Freiversuch muss nicht beantragt werden. Im Hauptstudium gilt für jede Prüfung vor dem 8. Semester der Freiversuch. Im 8. Semester kann der Freiversuch nur in Anspruch genommen werden, wenn alle Prüfungen noch innerhalb der Regelstudienzeit (8 Semester) abgelegt werden können!

Welche Wahlpflichtfächer kann ich im Grundstudium wählen?

Wahlplflichtfächer

Können auch andere Fächer im Grundstudium als Wahlpflichtfach belegt werden?

Nein! Nur in besonderen Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss eine Sondergenehmigung erteilen.

Kann Spanisch als Wahlfach im Grundstudium anerkannt werden?

Nein!

Kann Spanisch als Wahlfach im Hauptstudium anerkannt werden?

Ja, auf Antrag im Umfang von 2 Semesterwochenstunden.

Welche Fächer können im Hauptstudium als Wahlpflichtfach belegt werden?

Es gibt in der Prüfungsordnung eine Liste von Fächern, die als Wahlpflichtfächer ausgesucht werden können.

Kann die Dauer einer extern, also firmenbetreuten, Diplomarbeit länger als 6 Monate betragen?

Es gibt keine Möglichkeit, die 6 Monate zu überschreiten. Es ist unter anderem die Aufgabe Ihres Betreuer an der Fachhochschule dafür zu sorgen, dass die Arbeit innerhalb von 6 Monaten beendet wird.

Wann muss ich spätestens mit der Diplomarbeit beginnen?

DPO § 10 (2) ... Die Studierenden haben dafür Sorge zu tragen, dass sie spätestens zwei Monate nach Abschluss der letzten Fachprüfung und des Praxissemesters das Thema der Diplomarbeit erhalten; andernfalls gilt die Diplomarbeit als erstmals nicht bestanden. Auf Antrag der Studierenden sorgt der Prüfungsausschuss dafür, dass sie rechtzeitig ein Thema für eine Diplomarbeit erhalten.
DPO § 10 (3) Die Bearbeitungszeit beträgt drei Monate. Sie beginnt mit der Ausgabe. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss auf begründeten Antrag die Bearbeitungszeit ausnahmsweise um bis zu drei Monate verlängern. 

Darf ich mit meiner Diplomarbeit anfangen, obwohl ich noch nicht alle Prüfungen bestanden habe?

Ja, Sie dürfen. Allerdings ist es nicht ratsam und Sie müssen Ihren Betreuer noch fragen.

Woher bekomme ich den „Laufzettel“/Anmeldeformular für die Diplomarbeit?

Das Formular "Anmeldung zur Diplomarbeit" finden Sie unter:  https://www.fh-bingen.de/Formulare.2998.0.html

Kann ich eine freiwillige mündliche Prüfung beantragen?

Nein, eine freiwillige mündliche Prüfung sieht die Prüfungsordnung nicht vor.

Wie lange muss die Laufzeit des Vertrages über das Praxissemester sein?

  • In der Ordung für das praktische Studiensemester heißt es im Paragraph 3: Das Praxissemester umfasst einen zusammenhängenden Zeitraum von 20 Wochen. Ein Urlaubsanspruch besteht nicht, Fehlzeiten sind nachzuholen.Schließen Sie den Vertrag mit der Firma über mindestens 20 Wochen ab. Ihr Betreuer in der Firma kann Ihnen dann 20 Wochen bestätigen.
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