Hintergründe zur Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen
Hintergründe
Die zunehmende Globalisierung stellt eine Herausforderung für viele Lebensbereiche dar. Diese macht keinen Halt vor den Bildungs- und Hochschulsystemen einzelner Nationen. Um diese Herausforderung anzunehmen, wurden für Europa im Rahmen des Bologna-Protokolls, Ziele zur Entwicklung eines gemeinsamen europäischen Hochschulmodells vereinbart.
Der Bologna-Prozess
Um europäische Hochschulsysteme für den internationalen Vergleich wettbewerbsfähiger zu gestalten, unterzeichneten im Juni 1999 die Bildungsminister 29 europäischer Staaten eine Erklärung zur Entwicklung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraumes. Neben der Förderung der Mobilität über die Grenzen hinweg, beinhaltet die Deklaration 2 wesentliche Kernpunkte:
- die Einführung eines zweistufigen Studienmodells mit einem ersten, berufsqualifizierenden Abschluss (undergraduate) und einem zweiten, weiterqualifizierenden Abschluss (graduate), der sich an den ersten anschließt
- die Einführung eines gemeinsamen Leistungspunktesystems (ECTS)
Diese Maßnahmen ermöglichen einen Vergleich von Studienleistungen innerhalb Europas, sowie international und tragen maßgeblich zur Förderung des Bildungstransfers und zur Mobilität bei.
Die Unterzeichner verpflichteten sich, diese Ziele bis zum Jahr 2010 umzusetzen. Mittlerweile sind dem Bologna-Prozess insgesamt 45 europäische Staaten beigetreten.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)




