Voraussetzungen
Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums ist die Fachhochschulreife, die Hochschulreife oder ein berufsqualifizierter Hochschulzugang (siehe § 65 HochSchG).
Vor Aufnahme des Studiums ist eine einschlägige praktische Vorbildung von 12 Wochen nachzuweisen. Soweit diese nicht Zugangsvoraussetzung gemäß § 65 Abs. 2 HochSchG ist, kann der Nachweis bis zum Ende des 2. Fachsemesters erfolgen; 4 Wochen müssen jedoch vor Studienbeginn nachgewiesen werden.
Eine einschlägige berufspraktische Tätigkeit wird angerechnet.


