Voraussetzungen für den Bachelor-Studiengang Bioinformatik
Die Allgemeinen Zugangsvoraussetzungen sind in § 65 des Hochschulgesetzes geregelt. Voraussetzung für die Zulassung zum Bachelor-Studium ist demnach die Hochschulreife / Fachhochschulreife oder eine Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis und mindestens zweijähriger beruflicher Tätigkeit.
Für die Zulassung zum Studium der Angewandten Bioinformatik muss keine praktische Vorbildung ("Vorpraktikum") nachgewiesen werden. Studieninteressierten wird jedoch empfohlen, vor Aufnahme des Studiums insbesondere im naturwissenschaftlichen Bereich ein Praktikum zu absolvieren, um Einblicke in die Gegebenheiten und Abläufe der beruflichen Praxis zu gewinnen, die Arbeitswelt aus eigenem Erleben zu erfahren, soziale und berufsständische Probleme zu erkennen und so das notwendige Verständnis und Problembewusstsein für die auf wissenschaftlicher Grundlage beruhende praxisbezogene Ausbildung zu erlangen.

