Anerkennung von Studienleistungen/ECTS
Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen wird im jeweiligen Fachbereich geregelt. Bitte klären Sie unbedingt vor der Ausreise welche gewählten Kurse oder Praktika Sie nach Ihrer Rückkehr wie anerkannt bekommen (am besten schriftlich per Learning Agreement). Wenden Sie sich dafür an den
Auslandsbeauftragten Ihres Fachbereichs bzw. an den/die betreuende/n Professor/in.
ECTS
Bei Anwendung von ECTS schließen Sie vor Antritt des Auslandsstudienaufenthaltes einen Studienvertrag, das sogenannte Learning Agreement, ab. Das Formular ist auch im Akademischen Auslandsamt und beim Auslandsbeauftragten Ihres Fachbereichs erhältlich. Hierin werden die gewählten Lehrveranstaltungen mit den credits aufgeführt. Diese Vereinbarung unterzeichnet der/die Studierende, der Auslandsbeauftragte in Bingen und an der Gasthochschule.
Bei erfolgreicher Absolvierung der Lehrveranstaltungen wird am Ende des Auslandssemesters eine Datenabschrift (Transcript of Records) erstellt, die zusätzlich zu den credits auch die Benotung enthält.
Learning Agreement (download)
Transcript of Records (download)
Anerkennung von Praktika
Wenn Sie Ihr Praktikum im Ausland als Praxissemester anerkennen lassen wollen, müssen Sie genauso verfahren wie bei einen Praktikum im Inland. Melden Sie sich bei den zuständigen Stellen Ihres Fachbereiches (Praktikantenamt, Auslandsbeauftragter) und füllen Sie dort die entsprechenden Formulare aus.
Am besten ist es, vor Beginn des Praktikums einen Praktikumsvertrag abzuschließen, den alle Beteiligten (Studierender, Hochschule, Praktikumsgeber unterzeichnen.
Ein Musterformular in englischer Version können Sie hier runterladen: Internship Contract (Download)

