Rückblick: Tagung am 24. Februar 2010
Das neue Naturschutzgesetz und die Konsequenzen für Rheinland-Pfalz

Am 1. März 2010 tritt das neue Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 in Kraft.
Die Regelungen des vollständig neu gefassten BNatSchG ersetzen die im bisherigen Rahmenrecht des Bundes enthaltenen Bestimmungen durch unmittelbar geltende Vorschriften. Damit kann künftig auf einer bundeseinheitlichen Rechtsgrundlage geplant und gearbeitet werden. Auf der Grundlage dieses Bundesnaturschutzgesetzes können die Länder durch Ausführungsgesetze spezifische Ergänzungen und Anpassungen unter Beachtung der abweichungsfesten ‚Allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes’, des Rechts des Artenschutzes und des Meeresnaturschutzes vornehmen.
Die Novelle sieht beispielsweise eine Neufassung der Zielbestimmungen, die Flexibilisierung der Landschaftsplanung sowie der Eingriffsregelung, die Übernahme landesrechtlicher Regelungen zum allgemeinen Artenschutz und Regelungen zur Beobachtung und Bekämpfung gebietsfremder, invasiver Arten vor.
Die Tagung soll die rechtlichen Grundlagen des neuen Naturschutzrechtes vorstellen und Konsquenzen für die Umsetzung in Rheinland-Pfalz aufzeigen. Sie ist darüber hinaus ein Diskussionsforum für alle Beteiligte in naturschutzrechtlichen Entscheidungsprozessen.
Programm 2010
Flyer_Naturschutz-Fachtagung_2010.pdf Hier gibt es das Veranstaltungsflyer zum Download für Sie als PDF-Dokument. | 337 K |
Bilder der Tagung vom 24.2.2010
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