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Benutzerordnung

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Benutzerordnung für das Rechenzentrum der Fachhochschule Bingen

Die Benutzer des Rechenzentrums sind einer verantwortlichen und wirtschaftlichen Nutzung der personellen, maschinellen und finanziellen Kapazitäten des Rechenzentrums verpflichtet. Sie sind insbesondere verpflichtet  

  • die bereitgestellten Betriebsmittel sorgfältig, wirtschaftlich und der Zweckbestimmung entsprechend zu benutzen
  • die zur Benutzungskennung gehörenden Paßwörter geheim zu halten und bekannt gewordene Informationen über andere Benutzungskennungen nicht weiterzugeben und auch nicht selbst zu nutzen
  • keine falschen Identitäten vorzutäuschen
  • Maßnahmen zum Schutz vor unbefugter Benutzung der Benutzungskennungen zu ergreifen
  • Störungen, Beschädigung, Fehler und Sicherheitsmängel der Anlagen und Programme unverzüglich dem Rechenzentrum zu melden und die sich durch die Mängel ergebenden Möglichkeiten nicht selbst zu nutzen
  • das Landesdatenschutzgesetz und die damit in Verbindung stehenden Landesverordnungen in der jeweils gültigen Fassung zu beachten
  • keine vom Rechenzentrum zur Verfügung gestellten Daten und Programme zu kopieren, auch nicht auf andere Rechner der Fachhochschule
  • auf den Rechnerpools des Rechenzentrums keine Software zu installieren
  • die Netzdienste (Internetdienste Wissenschaftsnetz) verantwortlich zu nutzen
  • keine Informationen zweifelhaften, pornografischen oder extremistischen Inhalts zu speichern, anzubieten oder über die Netze zu schicken oder die Netze kommerziell zu nutzen
  • die Rechte und die Person anderer Benutzer zu respektieren
  • dem Rechenzentrum in begründeten Fällen Auskunft über Programme und benutzte Methoden zu erteilen und Einsicht zu gewähren
  • Auskunft über Vorhaben zu geben, sofern das Rechenzentrum dies verlangt
  • den Betriebsanweisungen des Rechenzentrums und seiner Mitarbeiter Folge zu leisten
  • Für spezielle Dienste und Anlagen, insbesondere für Rechnerpools für die Ausbildung der Studierenden sowie für die Netznutzung kann des Rechenzentrum ergänzende Regelungen treffen

Verfahren bei Verstössen

Bei schweren Verstößen gegen die Benutzungsordnung wird die betreffende Benutzungskennung für ungültig erklärt. Hat der Benutzer im Auftrag eines Dritten die Leistungen des Rechenzentrums in Anspruch genommen, so wird der Auftraggeber von dem Verstoß unterrichtet

Aus einem Ausschluß können keine Schadensersatzansprüche des Benutzers geltend gemacht werden. Eventuelle Verstöße gegen einschlägige Gesetze werden angezeigt

Bei besonders schweren Verstößen eines Studierenden wird §54 (Aufhebung der Einschreibung) zur Anwendung gebracht

Wir weisen darauf hin, dass alle Internetaktivitäten mitprotokolliert werden, und die Protokolle - bei konkreten Verdachtsgründen - als Beweismaterial genutzt werden.

Haftung

Eine Haftung des Rechenzentrums und seiner Bediensteten für Schäden irgendwelcher Art, die dem Benutzer oder seinem Beauftragten durch Mängel oder Fehler der Anlagen sowie von anderer Seite zur Verfügung gestellter Software entstehen, ist ausgeschlossen.

Inkrafttreten

Die Benutzungsordnung tritt mit der Veröffentlichung in kraft.

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