Gremien
Hochschulrat
Der Hochschulrat berät und unterstützt die Hochschule in allen wichtigen Angelegenheiten und fördert ihre Profilbildung, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
Kuratorium
Das Kuratorium stärkt die Verbindung der Fachhochschule zur Gesellschaft. Es bezieht gegenüber dem Senat der Fachhochschule Stellung in Bezug auf grundsätzliche Fragen der Forschung, Lehre, wissenschaftlichen Weiterbildung, Haushaltsangelegenheiten und Organisationsfragen.
Senat
Der Senat hat - soweit das Hochschulgesetz oder die Grundordnung nichts anderes bestimmt - alle Angelegenheiten wahrzunehmen, die die gesamte Fachhochschule betreffen. Neben dem Präsidenten und Hochschulrat ist er ein zentrales Organ der Fachhochschule. Seine besonderen Aufgaben sind im Hochschulgesetz (HochSchG) § 76 Abs. 2 bestimmt.




