
Projekte im Bereich Europäisches Umweltrecht und Umweltpolitik
- Access to Justice (abgeschlossen)
- Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie und Biodiversität (abgeschlossen)
Access to Justice (abgeschlossen)
Auftraggeber:
- EU-Kommission
Kooperationspartner:
- CEDRE (Centre d'étude du droit de l'environnement), Brüssel
- Öko-Institut e.V., Darmstadt
Bei dem Projekt wurden die rechtlichen Regelungen zur Verbandsklage im Umweltrecht in 8 Mitgliedstaaten der EU (Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Niederlande, Italien, Portugal, Vereinigtes Königreich) rechtlich und empirisch untersucht.
Der Endbericht sowie die Länderberichte sind unter folgender Adresse abrufbar:
Endbericht: http://europa.eu.int/comm/environment/aarhus/pdf/accesstojustice_final.pdf
Länderberichte: http://europa.eu.int/comm/environment/aarhus
Buchhinweis:
"Access to Justice in Environmental Matters and the Role of NGOs - Empirical Findings and Legal Appraisal"
Authors: Nicolas de Sadeleer, Gerhard Roller & Miriam Dross February 2005, 228 p.
Europa Law Publishing, Series: The Avosetta Series (6)
ISBN: 9076871280 Price: 62 Euro
Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie und Biodiversität (abgeschlossen)
Auftraggeber:
- Bundesamt für Naturschutz, Bonn
- Mittel des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
- FH Darmstadt
Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse (sofia), Darmstadt
- Institut für Umweltstudien und angewandte Forschung I.E.S.A.R., Bingen
Mitwirkende:
FH Darmstadt
Prof. Dr. Martin Führ, Dr. Daniel Lewin, PD Dr. Kilan Bizer, Dr. Silke Kleihauer, Dr.-Ing. Georg Cichorowski, Dipl. Betriebswirt/Dipl.-Energiewirt Karsten Barginda, Dipl.-Betriebswirtin/Dipl.-Energiewirtin Katja Hünecke
Universität Kassel
Prof. Dr. Adreas Mengel
Universität Genf
Prof. Dr. Thomas Kadner
FH Bingen
Prof. Dr. Gerhard Roller, Prof. Dr. Elke Hietel
Buchhinweis:
http://www.fh-bingen.de/index.php?id=680
Gegenstand
Der deutsche Gesetzgeber muss bis Sommer 2007 die EG-Umwelthaftungsrichtlinie umsetzen. Ziel des Projektes ist es, die Gestaltungsoptionen des Gesetzgebers auszuloten und im Hinblick auf ihre Umsetzungstauglichkeit zu bewerten.
Gefahrenabwehr und Schadensbeseitigung
Bei der Umwelthaftungsrichtlinie geht es nicht um eine zivilrechtliche Haftung. Die Richtlinie verfolgt vielmehr einen öffentlich-rechtlichen Ansatz, der primär auf Schadensvermeidung durch den Betreiber gerichtet ist und Eingriffsbefugnisse für die Behörden vorsieht.
Regelungsgehalt der Richtlinie
Die Richtlinie erfasst Gefahren und Schäden an Boden, Gewässern sowie geschützten Arten und geschützten natürlichen Lebensräume, die durch berufliche Tätigkeiten verursacht werden. Die Behörden erhalten umfassende Befugnisse zur Gefahrenabwehr und Schadensbeseitigung. Die Kosten der Maßnahmen sind regelmäßig von dem Verursacher zu tragen. Ihm sollten daher Möglichkeiten zur Deckungsvorsorge zur Verfügung stehen.
Innovationen durch die Richtlinie
Für das deutsche Recht wird neu sein, dass den behördlichen Eingriffsbefugnissen explizit Pflichten des Verantwortlichen gegenüber stehen. Neu ist darüber hinaus auch, dass die Richtlinie Vorgaben darüber enthält, wie Umweltschäden zu sanieren sind.
Sanierung von Umweltschäden
Bei der Beseitigung von Umweltschäden ist zunächst die "primäre Sanierung" anzustreben, die die Funktion des geschädigten Schutzgutes in die Situation vor dem Schadensereignis zurückführt. Erst wenn dies nicht möglich ist, erfolgt die "ergänzende Sanierung", mit der die nicht erreichte Wiederherstellung ausgeglichen werden soll. "Zwischenzeitliche Verluste" sind schließlich im Wege der "Ausgleichssanierung" zu kompensieren.




