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Pressemitteilung |
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120 Teilnehmer aus dem Umfeld beruflicher Umweltschutz diskutierten in Bingen
Bingen, 19.3.2009
Die Tagung „Artenschutz und Umwelthaftung - Herausforderung auf allen Ebenen“, zu der die Fachhochschule Bingen gemeinsam mit dem Bundesverband Beruflicher Naturschutz e.V. (BBN) geladen hatte, fand gestern erstaunlich rege Resonanz. Rund 120 Teilnehmer aus Behörden, Naturschutzorganisationen, Planungsbüros und der Hochschule beschäftigten sich in Bingen mit den Auswirkungen des Umweltschadensgesetzes auf den Artenschutz. Das Gesetz schützt Boden, Gewässer, Arten und natürliche Lebensräume und nimmt Verursacher von Umweltschäden im beruflichen Bereich unter anderem aus den Gebieten gefährliche Stoffe oder Anlagen und Abfallbehandlung in die Pflicht. Die Unsicherheit im Umgang und zu den Auswirkungen dieser neuen Gesetzesvorhaben auf der Planungs-, Handlungs- und Genehmigungsebene ist noch immer groß und der Informationsbedarf hoch, wissen die Experten der FH. Praktische Erfahrungen mit den neuen Normen hingegen fehlen noch weitgehend. Prof. Klaus Werk vom BBN-Bundesvorstand machte in der Begrüßung deutlich, dass die Vereinheitlichung des Umweltrechts durch das geplante, aber mittlerweile gescheiterte Umweltgesetzbuch auch unter Aspekten des Artenschutzes wünschenswert gewesen wäre.
Mit der Schadensvermeidung und –sanierung bei drohenden oder eingetretenen Umweltschäden sowie Aspekten des Versicherungsschutzes, von denen Kommunen, kleine Unternehmen und die Landwirtschaft ebenso betroffen sein können, wie Großunternehmen, beschäftigte sich Professor Dr. Gerhard Roller in seinem Vortrag. 0ffen sei jedoch noch, inwieweit die Bundesländer Betriebe in bestimmten Fällen von der Kostenpflicht bei Umweltschäden befreie, so der Umweltjurist, der in der andauernden Diskussion unter den Bundesländern eine baldige Klarheit und abgestimmte Position erhofft. Die steigende Verantwortung aller Planungsbeteiligten bei der Berücksichtigung von Artenschutzbelangen und für den nachhaltigen Schutz der Biodiversität, stellte Bernhard Gillich, Landschaftsarchitekt aus Trier, heraus. Dabei spiele auch die Entwicklung von Planungsstandards im Naturschutz und die Bereitstellung ausreichender Artendaten eine zentrale Rolle, betonte der Experte. In weiteren Programmpunkten der von Prof. Dr. Elke Hietel moderierter Tagung beleuchteten die Referenten den Artenschutz in der Landwirtschaft und die neuen Anforderungen bei Planung und Bau von Straßen. Mit konkreten Beispielen aus der Planungspraxis veranschaulichten die Biologen Stefan Kolling und Rudolf Twelbeck die Problematik. In der abschließenden Diskussion wurde das durch die neuen Artenschutzvorgaben entstandene große Haftungsrisiko für Behörden und Planer nochmals deutlich. Es besteht aber die Hoffnung, dass sich die Praxis im Umgang mit dem Artenschutz durch Standardisierungen zukünftig einspielen wird. Zur Klärung wird der BBN als berufsständische Vertretung weiter aktiv beitragen.
Weitere Informationen: Prof. Dr. Elke Hietel, e.hietel@fh-bingen.de, oder http://www.fh-bingen.de/2657.0.html
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