Rückblick: Fachtagung Naturschutz am 21.9.2011
Monitoring in der Umweltplanung –
Was verlangt die Überwachung von Umweltbelangen in der Praxis?
Monitoring ist ein Begriff der vielfältig verwendet wird und z. T. sehr unterschiedlich interpretiert wird. Mit dieser Tagung soll der Versuch unternommen werden, etwas mehr Licht in das Halbdunkel zu bringen. Aufgabe der Umweltdauerbeobachtung ist es, zielgerichtet den Informationsbedarf für den effektiven Schutz von Natur und Landschaft zu decken. Die bisherigen Schwerpunkte und Erfahrungen des Monitorings resultieren vor allem aus den Berichtspflichten zu den verschiedenen internationalen Übereinkommen.
Vor dem Hintergrund des Art. 10 der EU-Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (Plan-UP-Richtlinie von 2001) ist das Ziel des Monitorings, in Verbindung mit der Bauleitplanung die Gemeinden in die Lage zu versetzen, anthropogene Störungen frühzeitig zu erkennen und dafür jeweils aktuelle Daten bereitzustellen, sowie geeignete Maßnahmen zur Abhilfe bei unvorhergesehenen, erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt zu ergreifen.
Ausgehend von dieser im Sommer 2004 im Rahmen der EAG-Baurechtsnovelle verpflichtend eingeführten Überwachung von Umweltauswirkungen, die in Folge der Durchführung von Bauleitplänen eintreten können, sollen die rechtlichen Konsequenzen, Wahl und Nutzung der zur Verfügung stehenden Informationssysteme sowie methodische Ansätze anhand einiger Beispiele aus der praktischen Umsetzung vorgestellt werden.
Die Tagung richtet sich an Naturschutzbehörden und kommunale Fachverwaltungen, Planungsbüros, Naturschutzverbände sowie weitere Interessierte.
Programm 2011
Flyer zur Fachtagung mit Programm, Anmeldung und Anreiseinformation
Programm 2011
Flyer_Naturschutzfachtagung_2011.pdf Hier gibt es das Veranstaltungsflyer zum Download für Sie als PDF-Dokument. | 214 K |
Bilder der Tagung
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